Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Menschen mit Pflegebedarf

Für pflegebedürftige Menschen ist ein barrierefreies Zuhause entscheidend. Es ermöglicht mehr Selbstständigkeit und erleichtert die Pflege. Staatliche Förderungen unterstützen dabei mit bis zu 4.180€ pro Anpassung.
Ob Treppenlift, rutschfester Boden oder barrierefreies Bad – solche Veränderungen steigern die Lebensqualität. Sie verringern Sturzrisiken und helfen, das vertraute Umfeld zu erhalten. Auch Angehörige profitieren von der Entlastung.
Die Pflegekasse fördert Umbauten, wenn sie die häusliche Pflege verbessern. Anträge stellt man vor Beginn der Arbeiten. Kombinationen mit KfW-Zuschüssen sind möglich.
Wichtig ist eine gute Planung. Wohnberatungsstellen helfen bei der Umsetzung. So wird das Zuhause sicher und komfortabel – für mehr Lebensfreude im Alltag.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Das Sozialgesetzbuch (§40 SGB XI) definiert klare Regeln für Anpassungen im Wohnbereich. Diese Veränderungen sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Der Staat unterstützt mit bis zu 4.180€ pro Umbau.
Typische Beispiele sind:
- Barrierefreie Badezimmer mit bodengleichen Duschen
- Treppenlifte für mehr Bewegungsfreiheit
- Höhenverstellbare Küchenarbeitsplatten
Förderart | Vorteile | Nachteile |
Pauschale (4.180€) | Schnelle Bewilligung, fixer Betrag | Deckelung der Kosten |
Einzelkostenerstattung | Individuelle Abrechnung | Längere Prüfzeit |
Wichtig: Nur Umbauten, die direkt der Pflege dienen, werden gefördert. Schönheitsreparaturen oder Wärmedämmung sind ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – die Bearbeitung dauert etwa 3 Wochen.
Ein Praxisbeispiel zeigt den Nutzen: Die Kombination aus Türverbreiterung und Treppenlift spart bis zu 70% der Kosten. So bleibt das vertraute Zuhause erhalten.
Voraussetzungen für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Wer Unterstützung für Wohnraumanpassungen benötigt, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Staat fördert nicht jeden Umbau, sondern nur solche, die pflegebedürftigen Menschen konkret helfen. Wichtig sind dabei der Pflegegrad und drei weitere Genehmigungskriterien.
Pflegegrad als Grundvoraussetzung
Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Pflegegrad 1 oder 5 handelt. Selbst bei geringer Pflegebedürftigkeit sind Anträge möglich.
Beispiel: Ein Treppenlift wird auch bei Pflegegrad 2 bewilligt, wenn Sturzgefahr besteht. Der Medizinische Dienst (MDK) prüft im Gutachten, ob die Maßnahme notwendig ist.
Drei Kriterien für die Genehmigung
Die Pflegekasse zahlt nur, wenn mindestens eines dieser Ziele erreicht wird:
- Die Pflege wird erst möglich oder deutlich einfacher.
- Der Betroffene gewinnt an Selbstständigkeit.
- Die häusliche Versorgung ist langfristig gesichert.
Tipp: Kombinieren Sie im Antrag mehrere Begründungen. Eine bodengleiche Dusche etwa verhindert Stürze und entlastet Angehörige.
Höhe des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Seit 2025 gilt eine Pauschalförderung von 4.180€ pro Person. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad und deckt viele Umbauten ab.
Pauschale Förderung unabhängig vom Pflegegrad
Jeder Pflegebedürftige erhält den vollen Zuschuss. Ob Treppenlift oder barrierefreies Bad – die Summe bleibt gleich. Wichtig:
- Maximal 16.720€ für 4 Personen im Haushalt
- Kombination mit KfW-Zuschüssen möglich
- Antrag vor Baubeginn stellen
Mehrfachbeantragung bei mehreren Pflegebedürftigen
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, addieren sich die Zuschüsse. Beispiel:
- 2 Personen: 8.360€
- 4 Personen: 16.720€
Praxis-Tipp: Vergleichen Sie Kostenvoranschläge. So nutzen Sie den Zuschuss optimal.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Barrierefreiheit beginnt mit praktischen Lösungen im Alltag. Viele Umbauten werden staatlich unterstützt und steigern die Lebensqualität. Hier finden Sie konkrete Ideen.
Barrierefreie Badezimmerlösungen
Das Badezimmer ist oft der kritischste Raum. Rutschfeste Fliesen und bodengleiche Duschen minimieren Sturzrisiken. Der Einbau von Haltegriffen und höhenverstellbaren Waschbecken erleichtert die Nutzung.
Beispielkosten:
- Bodengleiche Dusche: ab 2.500€
- Badewannentür: ab 1.200€
- Einbau von Haltegriffen: ab 150€ pro Stück
Treppenlifte und Aufzüge
Treppen werden mit einem Treppenlift überwindbar. Moderne Modelle sind energieeffizient und platzsparend. Alternativen sind Homelifts oder Rampen für Rollstuhlfahrer.
Sicherheitsfeatures wie Notstopp oder rutschfeste Trittflächen sind Standard. Die Kosten beginnen bei 4.000€ – oft deckt der Zuschuss den Großteil.
Küche und Wohnbereich optimieren
In der Küche helfen höhenverstellbare Arbeitsplatten und leicht erreichbare Schränke. Türen sollten mindestens 90 cm breit sein für Rollatoren oder Rollstühle.
Weitere Tipps:
- Lichtschalter in 85 cm Höhe
- Smart-Home-Steuerung für Heizung oder Beleuchtung
- Antirutsch-Bodenbeläge im Wohnbereich
Maßnahmen, die nicht bezuschusst werden
Nicht alle Umbauten im Haus werden von der Pflegekasse unterstützt. Es gibt klare Regeln, welche Arbeiten als förderfähig gelten. Hier finden Sie eine Übersicht.
Detailliste nicht förderfähiger Arbeiten
Diese 15 Maßnahmen werden nicht bezuschusst:
- Verbesserung der Wärmedämmung
- Schallschutzmaßnahmen
- Bau einer Rollstuhlgarage
- Überdachung von Sitzplätzen
- Elektrische Markisen
Auch neue Heizungsanlagen oder Feuchtigkeitssanierungen sind ausgeschlossen. Die Pflegekasse prüft immer den direkten Pflegebezug.
Rechtliche Gründe für Ausschlüsse
Der Staat fördert nur, was die Pflege erleichtert. Schönheitsreparaturen oder reiner Wohnkomfort zählen nicht. Ein Beispiel:
- Abgelehnter Antrag: Telefoninstallation ohne Pflegegrund.
- Genehmigt: Haltegriff neben dem Bett bei Sturzrisiko.
Alternative Finanzierung
Für nicht-förderfähige Maßnahmen gibt es andere Optionen:
- Steuerliche Absetzung als haushaltsnahe Dienstleistung.
- KfW-Zuschüsse für energetische Sanierungen.
Tipp: Formulieren Sie Anträge konkret mit Pflegebezug. Ein Gutachter kann bei Zweifeln helfen.
Antragstellung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Eine vollständige Antragstellung beschleunigt die Bewilligung durch die Pflegekasse. Fehlende Unterlagen können den Prozess verzögern. Planen Sie daher genug Zeit ein und nutzen Sie unsere Checkliste.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Die Pflegekasse benötigt sechs Pflichtangaben:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Versichertennummer und Kontoverbindung
- Kostenvoranschläge mit detaillierter Aufstellung
- Fotos oder Skizzen der geplanten Umbauten
- Nachweis des Pflegegrades
- Begründung der Notwendigkeit
Tipp: Reichen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein. Das erhöht die Transparenz.
Antragsweg | Vorteile | Nachteile |
Online | Schnelle Übermittlung, Bearbeitung in 3 Wochen | Digitale Signatur erforderlich |
Post | Keine Technik nötig | Längere Bearbeitungszeit (5 Wochen) |
Begründung der Maßnahmen im Antrag
Formulieren Sie konkret, wie die Umbauten die Pflege erleichtern. Beispiele:
- “Der Treppenlift reduziert Sturzgefahr bei Mobilitätseinschränkung.”
- “Bodengleiche Dusche ermöglicht selbstständiges Waschen.”
Notfallanträge sind möglich bei akuter Gefahr. Hier genügt eine vorläufige Bestätigung des Arztes.
Fristen und Entscheidungsprozess der Pflegekasse
Die Bearbeitung Ihres Antrags folgt klaren Regeln. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden. Diese Frist gilt für standardmäßige Anträge ohne Gutachten.
In besonderen Fällen verlängert sich die Prüfzeit:
- Bei Bedarf eines medizinischen Gutachtens: 5 Wochen
- Bei unvollständigen Unterlagen: Frist beginnt nach Nachreichung
Verfahrensschritt | Zeitraum | Konsequenzen bei Verzug |
Antragseingang | 1-3 Werktage | Eingangsbestätigung wird versendet |
Prüfung durch Pflegekasse | 3 Wochen | 70€ Entschädigung pro Woche |
Gutachtenanforderung | +2 Wochen | Schriftliche Benachrichtigung |
Wichtig: Erhalten Sie keine Ablehnung innerhalb der Frist, gilt der Antrag als genehmigt. Dies nennt man stillschweigende Zustimmung.
So beschleunigen Sie das Verfahren:
- Vollständige Unterlagen einreichen
- Mehrere Kostenvoranschläge beifügen
- Regelmäßig nachfragen
Bei Verzögerungen haben Sie Rechte. Die Pflegekasse muss ab der 4. Woche 70€ pro Woche zahlen. Ausnahme: Sie informiert Sie schriftlich über Gründe.
Tipp: Dokumentieren Sie alle Fristen. Notieren Sie sich Ansprechpartner und Datum. So behalten Sie den Überblick.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Mietwohnungen
Auch in Mietwohnungen sind Umbauten für Pflegebedürftige möglich. Mieter haben Rechte, müssen aber den Vermieter einbeziehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Zustimmungspflicht bei strukturellen Änderungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen keine festen Einbauten vorgenommen werden. Ausnahme: Die Veränderung dient der Barrierefreiheit und ist rückbaubar. Ein Beispiel sind Haltegriffe im Bad.
- Musterschreiben: Formulieren Sie die Anfrage an den Vermieter konkret. Nennen Sie Nutzen und Rückbauoptionen.
- Ablehnung: Der Vermieter muss begründen. Widerspruch ist möglich, wenn die Maßnahme pflegebedingt notwendig ist.
Lösungstyp | Vorteile | Nachteile |
Dauerhaft (z.B. Türverbreiterung) | Langfristige Nutzung, höhere Sicherheit | Rückbaukosten bei Auszug |
Temporär (z.B. mobile Rampe) | Keine Zustimmung nötig, flexibel | Weniger Komfort |
Kosten und Versicherung
Der Mieter trägt meist die Umbaukosten. Steigt der Wohnwert, kann der Vermieter beteiligt werden. Klären Sie Versicherungsschutz für Modifikationen.
Genossenschaften: Oft gelten Sonderregeln. Hier entscheidet die Mitgliederversammlung über Zustimmung.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Steuerliche Vorteile und KfW-Zuschüsse ergänzen die Förderung der Pflegekasse. Bei größeren Umbauten reicht der Pauschalbetrag oft nicht aus. Hier helfen kombinierte Lösungen.
KfW-Zuschuss als Ergänzung
Das KfW-Programm 455-B unterstützt barrierefreie Umbauten mit bis zu 6.250€. Der Zuschuss deckt 12,5% der Restkosten nach Pflegekassenförderung.
Voraussetzungen:
- Eigentum oder Vermieterzustimmung
- Einhaltung der DIN 18040-2 Norm
- Antrag vor Baubeginn über die Hausbank
Beispielrechnung:
Position | Kosten | Förderung |
Bodenlose Dusche | 8.000€ | Pflegekasse: 4.180€ |
Restbetrag | 3.820€ | KfW: 478€ (12,5%) |
Steuerliche Absetzbarkeit von Umbaukosten
Nicht geförderte Kosten können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit.
So geht’s:
- Kosten genau dokumentieren
- Rechnungen und Gutachten sammeln
- Antrag beim Finanzamt stellen
Tipp: Eigenleistungen sind nur mit Materialbelegen absetzbar. Lassen Sie sich vorab beraten – Verbraucherzentralen helfen kostenlos.
Fazit
Ein sicheres Zuhause gibt Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität. Staatliche Hilfen wie der Zuschuss von 4.180€ machen Umbauten leichter bezahlbar. Jeder Antrag lohnt sich.
Die Förderung stärkt die Selbstständigkeit. Sie hilft, das vertraute Umfeld zu erhalten. Nutzen Sie die Chance – viele Beratungsstellen unterstützen kostenlos.
Planen Sie frühzeitig und stellen Sie Anträge vor Baubeginn. Bei Ablehnung haben Sie 30 Tage Zeit für Widerspruch. Erfolgsgeschichten zeigen: Es funktioniert.
Checken Sie jetzt Ihre Fördermöglichkeiten. Ein barrierefreies Zuhause verbessert den Alltag für alle.